Erste Erfahrungen zeigen: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ist kein zukunftsfähiges Konzept
Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern verkennen die Realität
Halle, 24.05.2019 - Zu den ersten Ergebnissen der Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erklärt KGSAN Geschäftsführer Dr. Gösta Heelemann:
Mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) wurde für sogenannte pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus die Zahl der qualifizierten Pflegekräfte pro Patient starr festgelegt. Unterschreitet das Krankenhaus diese Quote, weil beispielsweise Pflegekräfte erkranken, wird das Krankenhaus sanktioniert. Diese Regelung verpflichtet Krankenhäuser nicht nur zu einem hohen bürokratischen Aufwand, sie verkennt zudem die aktuell prekäre Fachkräftesituation im Pflegebereich. Die ursprünglich positive Intension des Gesetzgebers – für ausreichend Pflegepersonal zu sorgen – verkehrt sich damit ins Gegenteil: die Versorgungsqualität für die Patienten wird effektiv verschlechtert. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung der PpUGV zeigen: Der Spielraum beim Personaleinsatz wird durch die Mindestpersonaluntergrenzen und deren Sanktionierung massiv eingeengt. Krankenhäuser können nicht mehr flexibel auf eine kritische Situation reagieren. Im schlimmsten Fall muss das Krankenhaus Betten oder gar die Abteilung schließen. Ein solcher Fall kann z. B. der Ausfall von zwei Pflegekräften durch eine Grippewelle sein. Ob das gesetzlich gewollt ist, bezweifeln wir.
Fakt ist, dass die Einstellung von mehr Pflegekräften vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine große Herausforderung für die Krankenhäuser Sachsen-Anhalts darstellt. Wir fordern deshalb mehr Handlungsspielräume beim Personaleinsatz im Krankenhaus anstelle von immer mehr bürokratische Reglementierungen durch permanente Dokumentation und Überwachung – ein unnötiger zusätzlicher Aufwand, der wiederum zu Lasten der Patientenversorgung geht. Eine Pflegepersonalverordnung, wie wir sie fordern, muss den gesamten Personaleinsatz im Krankenhaus im Blick haben: Eine Personal-Ganzhausquote, mit dem Pflegepersonal flexibel und nach aktuellem Bedarf eingesetzt werden kann, würde den Erfordernissen und tatsächlichen Abläufen im Krankenhaus mehr Rechnung tragen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat mit den Verbänden der Pflege und den Gewerkschaften ihre Bereitschaft zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes erklärt. Die Krankenhäuser, die Mitarbeiter in der Pflege, Verbände und Gewerkschaften sehen in der bestehenden Pflegepersonal-Untergrenzenregelung kein zukunftsfähiges Konzept.