Reaktion der gesetzlichen Krankenkassen auf Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber im Pflegepersonalstärkungsgesetz ist unangemessen und unverständlich

Klagewelle gegen Kliniken

Halle, 13.11.2018 - Zu den Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen erklärt Dr. Gösta Heelemann, Geschäftsführer der KGSAN:

„Die Krankenhäuser begrüßen die Initiative von Bundesgesundheitsminister Spahn und die Unterstützung der Koalitionsfraktionen zur Abwehr der absolut nicht gerechtfertigten und existenzgefährdenden Rechnungskürzungskampagnen der Kassen: Mit  dem am 9. November im Bundestag verabschiedeten Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Rechnungskürzungen der Krankenkassen auf zwei Jahre begrenzt. Ferner sind nunmehr Klarstellungen zu Abrechnungsbestimmungen (OPS-Anpassungen) durch das Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) rückwirkend möglich. Damit wurde – nach den Rechnungskürzungskampagnen der Kassen aufgrund der BSG-Urteile zu den neurologischen und geriatrischen Komplexpauschalen - die Rechtssicherheit wieder hergestellt. Umso unverständlicher und vollkommen inakzeptabel ist es, dass die Kassen nun diese Leistungen beklagen und die Krankenhäuser in erhebliche Minusbeträge in Millionenhöhe treiben. Sollte es darüber hinaus zu Rückverrechnungen der Kassen kommen, stehen die Krankenhäuser vor nicht zu bewältigenden Liquiditätsproblemen. Längst abgewickelte Abrechnungen streitig zustellen und mit Forderungen für neu erbrachte Leistungen zu verrechnen, würde vor allem die flächendeckende Schlaganfallversorgung torpedieren - das kann nicht das Ziel einer gesetzlichen Krankenkasse mit einem sozialen Auftrag sein. Das ist ein Angriff auf die eigenen Versicherten. Zudem werden Beitragsmittel in Millionenhöhe für absolut unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten verschwendet. Es mutet beinahe absurd an, dass das Ergebnis einer gesetzlichen Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber ist, dass die Krankenhäuser in eine unzumutbare Situation getrieben werden, nur weil die Krankenkassen die Verkürzung der Verjährungsfrist auf die Bundessozialgerichtsurteile beziehen, welche ohnehin in 2019 rückwirkend durch das DIMDI klargestellt werden und somit den Klagen auch in Sachsen-Anhalt Anfang nächsten Jahres der rechtliche Boden entzogen wird. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt hat deshalb die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde gegenüber der Landeskasse AOK Sachsen-Anhalt um Unterstützung gebeten.“

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet unter der Überschrift "Kassen starten Klageflut": https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/offene-rechnungen-mit-kliniken-krankenkassen-treten-klagewelle-los-31587532