Telefongespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Tino Sorge (CDU)
Gesetzlicher Handlungsbedarf im Krankenhausbereich
Halle, 24.09.2018 - In einem Telefonat mit dem Bundestagsabgeordneten Tino Sorge hat KGSAN-Geschäftsführer Dr. Gösta Heelemann auf den dringenden Handlungsbedarf im derzeitigen Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung hingewiesen. Vordergründiges Thema war die im Gesetzentwurf eines Pflegepersonalstärkungsgesetzes vorgesehene Streichung des Pflegezuschlages ab 2020, mit der den Krankenhäusern bundesweit 500 Millionen Euro, in Sachsen-Anhalt 15 Millionen, entzogen würden. Gerade jetzt bräuchten die Krankenhäuser ausreichend Ressourcen und gute Rahmenbedingungen für Maßnahmen zur Entlastung der Pflege, so Heelemann.
Ein weiteres Thema war die im o. g. Gesetzentwurf festgeschriebene vollständige Tarifkostenfinanzierung für das Pflegepersonal, welche die Krankenhäuser sehr begrüßen. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, warum andere Berufsgruppen im Krankenhaus wie pflegeentlastende Dienste, Physiotherapeuten, Hebammen oder Logopäden davon ausgenommen werden. Das sei schwer zu vermitteln.
Dringenden gesetzlichen Regelungsbedarf sieht die KGSAN auch bei den Themen Sicherstellungszuschlag, Bundesbasisfallwertkorridor und aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Zu letzterem plädiert die KGSAN für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die das BMG legitimiert, unterjährige Klarstellungen zu einzelnen OPS-Kodes in der vom DIMDI im Auftrag des BMG herausgegebenen Prozedurenklassifikation vorzunehmen und diese allgemein verbindlich zu erklären.
Tino Sorge ist Bundestagsabgeordneter der CDU aus Sachsen-Anhalt und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Sorge erklärte, dass er sich mit den Problemdarstellungen identifizieren könne und sich für die Umsetzung der KGSAN-Vorschläge einsetzen werde.