Brief der KGSAN an den Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff
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Korrekturbedarf bei der Pflegereform
Halle, 17.09.2018 - Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt hat das Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, sich im Bundesrat gegen den Wegfall des sog. „Pflegezuschlages“ stark zu machen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage der Kliniken würde das Ziel, Pflegepersonal spürbar zu stärken, mit der im Gesetzentwurf gleichzeitig vorgesehenen Kürzung finanzieller Mittel nicht erreicht werden. Wird an der Streichung des Pflegezuschlages festgehalten, wären nahezu alle angekündigten Reformmaßnahmen von den Krankenhäusern selbst zu finanzieren. Unter diesen Vorgaben löst die Reform verständlicherweise in den Krankenhäusern Unverständnis und Protest aus. In Sachsen-Anhalt würden den Krankenhäusern durch die Streichung des Pflegezuschlags 15 Mio. Euro entzogen werden.
Der Bundesrat wird am 21. September 2018 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz beraten und eine Stellungnahme dazu abgeben. Sachsen-Anhalt ist im Bundesrat mit vier Stimmen vertreten. Die KGSAN appellierte an den Ministerpräsidenten, für die Beibehaltung des Pflegezuschlages zu votieren und damit die absolut berechtigten Belange der Krankenhäuser im Land zu berücksichtigen.
Den vollständigen Wortlaut des Briefes finden Sie in der beigefügten PDF-Datei.