Schreiben der KGSAN an die Gesundheitsexperten der SPD
Krankenhäuser fordern vernünftige Regelungen zum Entlassmanagement
Halle, 21. Februar 2017
Am 15.02.2017 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages abschließend über das Heil- und Hilfsmittelgesetz und die dazu eingebrachten Änderungsanträge beraten. Leider ist der Änderungsantrag der Union zum Entlassmanagement von der Koalitionsfraktion der SPD nicht angenommen worden. Die Union hatte sich für zwei Änderungen im Entlassmanagement stark gemacht: Die Zurücknahme der KV-Registrierungspflicht aller Krankenhausärzte, die Arzneimittel-Entlassverordnungen tätigen und die Konzentration des Entlassmanagements auf die Patienten, bei denen dies aus medizinischen oder sozialen Gründen erforderlich ist. Die nächste Möglichkeit, den Änderungsantrag in einem Gesetzgebungsverfahren umzusetzen, bietet das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 8. März im Gesundheitsausschuss abschließend beraten wird und am 9./10. März im Bundestag verabschiedet werden soll. Die KGSAN hat sich deshalb mit Briefen an die gesundheitspolitischen Experten der SPD-Bundestagsfraktion Prof. Dr. Karl Lauterbach (siehe Anlage), Hilde Mattheis und Maria Kermer sowie an die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Frau Petra Grimm-Benne gewandt und im Namen der Krankenhäuser des Landes Sachsen-Anhalt gebeten, die von der Union eingebrachten Änderungsvorschläge doch noch zu unterstützen.