Investitionsproblematik im Krankenhausbereich nach wie vor ungelöst
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Ein Tropfen nur auf einem heißen Stein
Magdeburg/Halle, 17. November 2016 – Vor dem Hintergrund des gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse ausgerichteten Fachforums „Zukunft der Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt“ hat die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt die Landesregierung erneut aufgefordert, zu ihren Aussagen im Koalitionsvertrag zu stehen. Darin hatten die Regierungsparteien bekannt, in ausreichendem Maß Finanzmittel für Krankenhausinvestitionen bis zum Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen.
Der nun vorliegende Landeshaushaltsentwurf sieht zwar für die kommenden zwei Jahre die Umsetzung des Strukturfonds der Bundesregierung und eine damit verbundene verpflichtende geringfügige Aufstockung der Krankenhauspauschalfördermittel vor, ein von der KGSAN gefordertes mehrstufiges Krankenhausinvestitionsprogramm ist das aber noch lange nicht. „Leider ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, der die Investitionsproblematik im Krankenhausbereich nicht löst“, so der Geschäftsführer der KGSAN, Dr. Gösta Heelemann, „Im Gegenteil: Der vorliegende Ansatz im Haushaltsentwurf bedeutet, dass sich das Land bereits 12 lange Jahre aus seiner Verantwortung für die Bereitstellung von Krankenhausinvestitionsmittel entzieht.“ Seit 2006 fließen keine Einzelinvestitionsmittel mehr in den Krankenhausbereich.
Der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft, Prof. Dr. Wolfgang Schütte, wies in seinem Redebeitrag auf ein von der KGSAN in Auftrag gegebenes Gutachten zum Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt hin. Das Gutachten hatte 2015 eine von 2006 bis 2013 anwachsende Investitionslücke im Bereich der Pauschalförderung in Höhe von 963 Mio. Euro ermittelt. Der derzeitige Investitionsbedarf beträgt 164 Mio. Euro. Darüber hinaus prognostizierte die Studie einen Krankenhausinvestitionsbedarf bis zum Jahre 2025 in Höhe von 191 Mio. Euro.
Angesichts dieser Zahlen wird die Landeskrankenhausgesellschaft an ihrer Forderung festhalten und mit Blick auf die Haushaltsdebatte 2019/20 das Problem der unzureichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser erneut in den Fokus der politischen Diskussion rücken. „Zumindest“, betont Heelemann, „muss der Ansatz der Jahre 2017 und 2018 auch nach Auslaufen des Strukturfonds im Landeshaushalt beibehalten werden“.
Krankenhausinvestitionen sind Investitionen in die Zukunft. Unumstritten ist, dass die Nachfrage nach Krankenhausbehandlungen angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung wächst. Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass Sachsen-Anhalts Bevölkerung in 20 Jahren die älteste in ganz Europa sein wird. „Da brauchen wir wohnartnahe und gut funktionierende Krankenhäuser“, so Dr. Heelemann.
Strukturfonds der Bundesregierung
Mit dem zum 1.1.2016 in Kraft getretenen Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) stellt der Bund den Ländern auf Antrag Fördermittel in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung. Um die Mittel zu erhalten, müssen sich die Länder mit 50 % beteiligen. Die Mittel sind zweckgebunden und vorgesehen für den Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten, die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen (z. B. Gesundheits- und Pflegezentrum) und die Förderung von palliativen Versorgungsstrukturen. Sachsen-Anhalt will den Strukturfonds der Bunderegierung nutzen und muss dafür in den Jahren 2016 bis 2019 den Haushaltsansatz für Investitionsmittelbereitstellung für Krankenhäuser des Jahres 2015 beibehalten. Für Sachsen-Anhalt bedeutet das eine Aufstockung der Pauschalfördermittel in 2016 um 4,1 Mio. Euro. Der Strukturfonds wird sich in Sachsen- Anhalt ab 2017 auf 28 Mio. Euro belaufen. Von diesen werden 14 Mio. Euro vom Bund übernommen, 14 Mio. Euro muss das Land aufbringen. Aus der zwischenzeitlich vom Land erbetenen formlosen Antragsstellung liegen bereits mehrere Interessensbekundungen von Krankenhäusern vor, die das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen deutlich überschreiten.