Schreiben der KGSAN an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Notfallbehandlung im Krankenhaus - Notaufnahmen
Halle, 09.11.2016. Anlässlich einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Problematik „Notfallbehandlung/Notaufnahmen der Krankenhäuser“ wurde die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt um einen Sachstandsbericht zum Thema gebeten. In diesem weist die KGSAN auf die vielerorts überlasteten und absolut unterfinanzierten Notaufnahmen der Krankenhäuser hin. Viele Patienten suchen die Krankenhausnotaufnahmen auf, weil im niedergelassenen Bereich kein geeignetes oder ausreichendes Versorgungsangebot für Notfälle vorhanden ist.
Die KGSAN ist seit Sommer dieses Jahres im Gespräch mit der KV Sachsen-Anhalt (KVSA) über Regelungen zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig bereiten Notdienstes zwischen KV, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft. Die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung soll durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit den Krankenhäusern erfolgen: Notdienstpraxen in und an Krankenhäusern und Einbindung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser in den Notdienst. In Sachsen-Anhalt haben bereits mehrere Krankenhäuser einen entsprechenden Vertrag mit der KVSA abgeschlossen. Viele niedergelassene Ärzte führen ihre notdienstärztliche Versorgung bereits in oder an den Krankenhäusern durch.
Eine Lösung des Problems könnte vor allem darin liegen, dass die ambulante Notfallversorgung den Krankenhäusern ausreichend finanziert wird und die Sektorentrennung zwischen niedergelassen Ärzten und dem Krankenhaus im Bereich der Notfallversorgung aufgehoben wird.
Den vollständigen Bericht finden Sie in der Anlage als PDF.