Gesetz verschärft die aktuelle Notlage der Krankenhäuser im Land
KGSAN zum heute verabschiedeten Regierungsentwurf einer Krankenhausreform
Das Gesetz verschärft die aktuelle Notlage der Krankenhäuser im Land. Allein der Wegfall des Versorgungszuschlages ab 2017 schlägt in Sachsen-Anhalts Krankenhäuser mit 16 Mio. Euro zu Buche. Hinzu kommen verschärfte Regelungen zu Vergütungsabschlägen, mit denen die Kliniken sanktioniert werden, wenn sie mehr Leistungen erbringen als im Vorjahr. Damit bestraft die Krankenhausreform die Krankenhäuser, die mehr Patienten behandeln. Heelemann bezeichnet es als zynisch, angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung und der immer besseren Diagnose- und Therapiemöglichkeiten den Kliniken im Land die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Der Reformentwurf propagiert Verbesserungen für die Patienten, liefert aber keine Lösungsansätze für den wachsenden medizinischen Behandlungsbedarf.
„Die Bundesregierung zeigt damit nicht, dass sie an der Beseitigung der zentralen Nöte der Krankenhäuser - der Unterfinanzierung der Tarifabschlüsse für das Klinikpersonal und der absolut unzureichenden Investitionsfinanzierung – interessiert ist“, konstatiert Heelemann. „In keinem dieser Punkte können wir Verbesserungen sehen.“ Stattdessen soll es noch mehr Dokumentationspflichten und zusätzliche Kontrollen geben. „Zeit, die den Krankenhausmitarbeitern am Patientenbett fehlt“, so Heelemann.
Mehr Qualität, mehr Sicherheit, mehr Infektionsprophylaxe und mehr Wirtschaftlichkeit benötigen Investitionen, die finanziert werden müssen. Der vorgesehene Investitionsfond für Schließungen oder Umwidmungen hilft den Krankenhäusern, die in moderne Strukturen investieren müssen, nicht - zumal in Sachsen-Anhalt die planerische Umgestaltung der Krankenhauslandschaft bereits vollzogen und abgeschlossen ist.