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Brief der KGSAN an das Bundeskanzleramt: Änderungen am Referentenentwurf zu einem Krankenhaus-Strukturgesetz dringend notwendig


KRANKENHAUSREFORM 2015

Halle, 04.06.2015 – Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt hat sich mit einem dringenden Appell an Kanzleramtsminister Altmaier gewandt, die beabsichtigte Krankenhausreform 2015 nicht zu beschließen und auf grundsätzliche Veränderungen im vorliegenden Entwurf eines Krankenhaus-Strukturgesetzes hinzuwirken.

Das BMG hatte am 28.04.2015 den Referentenentwurf für ein Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) veröffentlicht. Noch in diesem Monat soll die Krankenhausreform im Bundeskabinett verabschiedet werden.

In den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts lösen die Pläne der Bundesregierung großen Unmut und eine Welle von Kritik und Empörung aus. Auf die drei wesentlichen Problembereiche des Krankenhauswesens – die Finanzierung des Personalbedarfs, die Finanzierung der Notfallambulanzen, die Bereitstellung von Investitionsmitteln – gibt diese Reform nicht nur keine Antwort, sondern verschärft sie zum Teil noch. Das Reformkonzept enthält auch keine Ansätze zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der Bewältigung der großen Herausforderungen des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschrittes. Sie schwächt durch überzogene Bürokratie und Kontrollen die medizinische Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Die wenigen positiven Elemente des KHSG werden überlagert von den großen Belastungen der Krankenhäuser. Deshalb muss das Reformkonzept grundlegend überarbeitet werden.