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Brief der KGSAN an Finanzminister Bullerjahn: Bitte um Unterstützung zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Krankenhäuser


Umsetzung des BFH-Urteils vom 24.09.2014 zur Umsatzsteuerfreiheit von Zytostatikalieferungen

Halle, 06.05.2015 - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 24.09.2014 die Abgabe von individuell in der Krankenhausapotheke hergestellten Zytostatika für ambulante Patienten des Krankenhauses als umsatzsteuerfrei bewertet. Das Urteil zieht eine Reihe von Folgefragen nach sich. Offen ist, ob und inwieweit die Finanzverwaltung das Urteil über den Einzelfall hinaus anwenden wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hatten sich hierzu bereits an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt.

Nunmehr hat auch die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt angeschrieben und um Unterstützung der Landespolitik bei einem zeitnahen Anwendungserlass zur Schaffung von Rechtssicherheit ersucht. Dabei hat sie sich für eine zukünftige Anwendung des BFH-Urteils ausgesprochen, um eine äußerst komplexe und aufwändige Rückabwicklung der in der Vergangenheit gezahlten Umsatzsteuer zu vermeiden.

Einzelheiten können Sie dem beigefügten Schreiben der KGSAN vom 05.05.2015 entnehmen.