Regierungskoalition hat Reformziele verfehlt
KGSAN zum Referentenentwurf der Krankenhausreform
Halle, 30.04.2015 - „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf einer Krankenhausreform ist eine Zumutung für alle Krankenhäuser, ihre Mitarbeiter und ihre Patienten.“ Mit diesen Worten bringt die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) ihre Enttäuschung zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Ausdruck. Der Entwurf stützt sich auf Eckpunkte, die eine Arbeitsgruppe aus Bundes- und Landespolitikern im vergangenen Jahr in monatelangen Verhandlungen erarbeitet hat. „Realitätsfern, überzogen und geprägt von einem tiefen Misstrauen gegenüber den Kliniken dieses Landes“ – so charakterisiert KGSAN-Geschäftsführer Dr. Gösta Heelemann den Entwurf.
Qualität, Sicherheit und Erreichbarkeit waren die erklärten Ziele der Reform. Um diese zu erreichen, hätte sichergestellt werden müssen, dass die Gehälter von genügend gut ausgebildeten Ärzten und Pflegekräften finanziert werden können. Die Finanzierung der Tarifsteigerung, der ambulanten Notfallversorgung und der dringend notwendigen Investitionen sieht der Gesetzesentwurf jedoch nicht vor. Stattdessen soll es noch mehr Dokumentationspflichten und zusätzliche Kontrollen geben. „Zeit, die den Krankenhausmitarbeitern am Patientenbett fehlt“, so Heelemann.
Als völlig inakzeptabel bezeichnet er die neu vorgesehenen Kürzungen bei der ohnehin schon unzureichenden Krankenhausvergütung. Der derzeitige Versorgungszuschlag von 0,8% soll ab 2017 ersatzlos wegfallen und von den sowieso schon zu niedrigen Krankenhauspreisen sollen auch noch Produktivitätssteigerungen, vermutete Fehlbelegungen und ambulantes Potential abgezogen werden. Für den Fall, dass die Patientenzahlen steigen, sieht der Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Vergütungskürzungen vor: Die Abschläge auf die Vergütung von zusätzlichen Leistungen für das einzelne Krankenhaus sollen so hoch angesetzt werden, dass es unattraktiv ist, überhaupt zusätzliche, medizinisch dringend notwendige Leistungen zu erbringen. „Dass der medizinische Fortschritt, der demografische Wandel und steigende Ansprüche der Patienten zu einer erhöhten Nachfrage führen, scheint die Gesundheitspolitiker nicht zu interessieren“, kritisiert Heelemann.
Krankenhäuser bekennen sich seit Jahren zu qualitätssichernden Maßnahmen. Qualität ist seit jeher die Kernkompetenz der Krankenhäuser. Auch wollen die Krankenhäuser die Qualitätstransparenz für die Patienten erhöhen. Der Gesetzentwurf suggeriert aber das Gegenteil. „Wenn man ihn aus Sicht des Krankenhauses liest, hat man das Gefühl, ein permanent schlechtes Gewissen haben zu müssen“, so Heelemann. Es ist absurd, immer höhere Qualitätsanforderungen zu formulieren und über eine wohnortnahe Versorgung zu reden und gleichzeitig den Krankenhäusern die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.