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Brief der KGSAN an Finanzminister Bullerjahn: In die Krankenhäuser im Land investieren


Halle, 29.04.2015 - Das Bundeskabinett hat am 18.03.2015 den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur „Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 3,5 Mrd. Euro im Jahr 2015 vor. Mit dem „Kommunalinvestitionsförderfonds“ sollen die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 Unterstützung - etwa für die Instandhaltung, Sanierung und den Umbau der örtlichen Infrastruktur - erhalten. Sachsen-Anhalt erhält knapp 111 Mio. Euro. Auch die Krankenhäuser sind explizit in dem Förderbereich „Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur“ eingeschlossen und erfüllen die Anforderungen für die Vergabe der Fördermittel, wie sie der Gesetzentwurf vorschreibt, in besonderem Maße.

Die KGSAN hat in einem Brief an den Minister der Finanzen, Herrn Bullerjahn, auf die Notwendigkeit der Investitionsförderung im Krankenhausbereich hingewiesen und gefordert, dass ein angemessener Anteil aus den für Sachsen-Anhalt bestimmten Investitionsmitteln für die Krankenhausversorgung bereitgestellt wird. Fünfzig Prozent der Mittel sollten in die Krankenhäuser investiert werden. Nicht nur aufgrund des seit Jahren bestehenden Investitionsstaus, sondern vor allem deshalb, weil Krankenhäuser die Gesundheitsversorgung im Land sichern, ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sind und der Bedarf an Krankenhausleistungen angesichts der demografischen Entwicklung zunehmen wird.