Fördergeld aus dem Artikel 14 Programm für neues Herzzentrum am Universitätsklinikum Magdeburg
01.04.2015 - Das Kabinett der Landesregierung hat gestern eine Entscheidung des Krankenhausplanungsausschusses bestätigt, wonach der Neubau eines Herzzentrums am Universitätsklinikum Magdeburg mit Benutzerbeiträgen gemäß Artikel 14 GSG in Höhe von 10 Mio. Euro gefördert wird. Mit dem Neubau wird die seit 1995 existierende Interimslösung mit Raumzellen auf dem Klinikgelände abgelöst. In der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 31.03.2015 heißt es: „Die vom Kabinett freigegebenen zehn Millionen Euro sichern eine Teilfinanzierung des Vorhabens. Die restlichen Mittel des vom Universitätsklinikum Magdeburg ermittelten Gesamtbedarfs in Höhe von knapp 45 Millionen Euro kommen direkt aus dem Landeshaushalt. Die Herzchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg ist eines von landesweit drei Herzzentren.“
Am Oktober 2014 hatte der Krankenplanungsausschuss die Festbetragsförderung für das Universitätsklinikum Magdeburg in Höhe von 10 Mio. Euro zur Co-Finanzierung des Herzzentrums als letztes Investitionsprogramm nach Artikel 14 GSG beschlossen. Das Investitionsförderprogramm für die neuen Bundesländer lief zum 31.12.2014 aus. Mit dem Auslaufen der Benutzerbeiträge nach Artikel 14 GSG stehen den Krankenhäusern ca. 25 Mio. Euro Investitionsmittel pro Jahr weniger zur Verfügung. Bei den ohnehin schon geringen Beträgen – die Krankenhäuser erhalten jährlich nur noch pauschale Fördermittel in Höhe von 20 Mio. Euro – ist dies bedauerlich. Die unzureichende Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land bewertet die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) kritisch. Ein Hauptschwerpunkt ihrer politischen Verbandsarbeit ist die Forderung nach Investitionsmitteln. Mit Hilfe eines von der KGSAN in Auftrag gegebenen Gutachtens soll der Bedarf an Investitionsmitteln in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts ermittelt werden. Die KGSAN hofft, sich damit bei den politischen Vertretern im Land Gehör zu verschaffen. |
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