Klinikvertreter aus Sachsen-Anhalt hinterfragen krankenhausreformpolitische Pläne der Bundesregierung
PRESSEMITTEILUNG
250 Tage Große Koalition – Fluch oder Segen für die Krankenhäuser?
Halle, 17.09.2014 – „Mit Hoffnung und mit Skepsis blicken wir als Verband der Krankenhausträger auf die bisherige Arbeit der Bundesregierung“, so lautet das Resümee, welches KGSAN-Geschäftsführer Dr. Gösta Heelemann heute auf einer Veranstaltung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt in Halle zog. Vertreter von Kliniken und Krankenkassen, Politiker und Interessierte trafen sich zu der Tagung, um mit Gesundheitsexperten die krankenhausreformpolitischen Pläne der Bundesregierung zu hinterfragen.
„Erstmalig in der Geschichte der Krankenhausfinanzierung wird laut darüber nachgedacht, auch den Bund in die Verantwortung für die Krankenhausinvestitionsförderung zu nehmen. Das begrüßen wir sehr“, erklärte der neu gewählte Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Prof. Dr. med. Wolfgang Schütte. „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie sehr die Länder mit der Investitionsaufgabe überfordert sind: In Sachsen-Anhalt sank das Volumen der Einzelförderung in den letzten zehn Jahren auf null, auch die pauschalen Fördermittel wurden unverhältnismäßig und unvertretbar gekürzt. Das Artikel-14-Krankenhausinvestitionsprogramm für die neuen Bundesländer läuft zum Ende des Jahres aus. Der Investitionsstau in den Kliniken beläuft sich mittlerweile auf über 120 Mio. Euro. Und im jüngst vom Landeskabinett verabschiedeten Doppelhaushalt 2015/16 sind nach Information der KGSAN höchstwahrscheinlich keine neuen Fördermittel für den Klinikbereich enthalten.“
Zu den von der neuen Bundesregierung bisher verabschiedeten Gesetzesvorgaben zählen auch die Neuregelungen zum Landesschlichtungsausschuss bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Krankenhäusern und einzelnen Krankenkassen. „Leider“, sagt Prof. Dr. Schütte. Krankenhäuser und Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden per Gesetz verpflichtet, bei einem Streitwert unter 2.000 Euro den Schlichtungsausschuss anzurufen, bevor der Fall vor dem Sozialgericht beklagt werden kann. Der Schlichtungsausschuss, der in seiner Mediatorfunktion im besten Fall eine Einigung zwischen den Parteien erreicht, soll die Sozialgerichte entlasten. „Wir bezweifeln, ob dies tatsächlich der Fall sein wird“, schätzt Prof. Dr. Schütte die Sachlage ein. „Wegen der Vielzahl möglicher Schlichtungen und des hohen Aufwands für die Organisation der Schlichtungsstelle sehen wir keinen Nutzen für die Beteiligten, nur viele offene Fragen und den hohen bürokratischen Aufwand.“ Dies haben die bisher schwierigen Verhandlungen zwischen den mit der Umsetzung betrauten Beteiligten – Kassenverbände und KGSAN – gezeigt: Es geht um die Einrichtung einer Geschäftsstelle, um Verfahrensabläufe, um Kosten. „Bis zuletzt hatten wir gehofft, dass mit dem jüngst verabschiedeten GKV-FQWG-Gesetz die Regelung wieder zurückgenommen wird. Das wurde nicht getan.“
Für die Klinikvertreter steht jetzt schon fest: Die Anforderungen an den Krankenhausbereich wachsen. Es geht nicht mehr nur um die Durchsetzung von Forderungen. Es geht ebenso um die Abwendung von politischen Entscheidungen, deren Folgen die Krankenhäuser mehr denn je belasten würden. Und es geht um Gesetzesvorgaben des Bundes, deren Umsetzung auf Landesebene immer schwieriger wird. Dazu Dr. Gösta Heelemann: „Die Hoffnung bleibt, dass die derzeit tagende Bund-Länder-Arbeitsgruppe durch entsprechende Gesetzesvorhaben die stationäre Krankenversorgung wieder stärken wird.“
Prof. Dr. med. Wolfgang Schütte und Dr. Gösta Heelemann (v.l.n.r.) auf der Pressekonferenz der KGSAN am 17.09.2014
Kontakt
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