Einigung zum Landesbasisfallwert 2014
Gemeinsame Pressemitteilung
der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
BKK Landesverband Mitte
IKK gesund plus
Knappschaft, Sachsen-Anhalt
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und Kassenverbände einigen sich zur Finanzierung von Krankenhausfällen im Jahr 2014
Magdeburg 18.12.2013. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen neuen Landesbasisfallwert für das Jahr 2014 geeinigt.
Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert (Landesbasisfallwert) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 beträgt nunmehr 3.117,36 Euro und liegt fast 100 EUR über dem bisher geltenden Wert. Den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt stehen damit insgesamt 61,6 Mio. Euro mehr als noch im letzten Jahr für die Behandlung der Patienten zur Verfügung. Die Krankenhäuser können nun die im Jahr 2014 anstehenden Erhöhungen im Personal- und Sachkostenbereich bewältigen. Erstmals seit der Einführung der Landesbasisf allwerte 2005 gelang es den Vertragsparteien in Sachsen-Anhalt eine prospektive Festlegung zu treffen.
Der Abschluss ermöglicht den Kliniken und Krankenkassen gleichermaßen, auf einer sicheren Grundlage ihr Budget zu planen. Die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt loben das erzielte Ergebnis und erklären dazu: „Nach schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, für beide Parteien Planungssicherheit in der Weise zu erzielen, dass die für die Krankenhäuser notwendigen Budgetverhandlungen frühzeitig im Jahr 2014 beginnen können. Die Einigung beweist, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen auf beiden Seiten haben wir gemeinsam einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der für die Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sichert.
Der Landesbasisfallwert gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRGs). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der zukünftigen Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.
In Sachsen-Anhalt werden in 48 Plankrankenhäusern über 600.000 Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie) von ca. 1,9 Milliarden Euro zu Grunde.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat die Vereinbarung zum 1.1.2014 genehmigt.
Für Presseanfragen:
Dr. Gösta Heelemann, Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (Tel.: 0345 / 214660)
Andreas Arnsfeld, AOK Sachsen-Anhalt (Tel.: 0391 / 287844426)
Matthias Tietz, BKK Landesverband Mitte (Tel.: 0391 / 5554157)
Gunnar Mollenhauer, IKK gesund plus (Tel.: 0391 / 2806221)
Denis Kettlitz, Knappschaft Sachsen-Anhalt (Tel.: 0355 / 357110 50)
Detlef Oesterwinter, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Tel.: 0561 928-2464)
Dr. Volker Schmeichel, vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt (Tel.: 0391 / 5651620)
Stephan Caspary, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (Tel.: 0221 / 99871144)