DKG zu den zentralen Inhalten des Koalitionsvertrages im Hinblick auf die stationäre Versorgung
Berlin, 27. November 2013 – „Der Koalitionsvertrag formuliert hinsichtlich Qualitäts- und Personalvorhaltung höchste Anforderungen an die Krankenhäuser. Aber über die Verbesserung der finanziellen Ressourcen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser werden keine bzw. nur rudimentäre Aussagen getroffen“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen.
Nicht thematisiert wurde die unbestritten unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Bundesländer. Die dringend notwendigen Veränderungen im Vergütungssystem bei der Refinanzierung der laufenden Kosten, insbesondere der Personalkosten, wurden zwar erkannt, blieben aber ohne konkreten Vorschlag.
Als positiv bewertet die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass die Personalkosten auf der Ebene der DRG-Kalkulation in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden sollen. Probleme wie die doppelte Degression, Mängel des Orientierungswertes und die unzureichende Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlages werden erkannt. Die Finanzierung der Extremkostenfälle soll verbessert werden. „Es ist aber wenig hilfreich, die Krankenhäuser zu Soll-Personalvorhaltungen zwingen zu wollen, wenn nicht klar geregelt wird, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen über die Vergütungen refinanziert werden“, so Baum.
Baum unterstrich, dass die Qualität der deutschen Krankenhausmedizin auf weltweit anerkanntem hohem Niveau sei. Schon heute würden in den jährlich veröffentlichten Qualitätsberichten umfassende Informationen einschließlich Qualitätsvergleichen geliefert. Baum warnte: „Eine Verknüpfung von Vergütung und Qualität ist der falsche Weg. Er fördert die Risikovermeidung und erschwert die medizinische Versorgung schwerstkranker Patienten.“