Informationsveranstaltung der KGSAN zu den Fallpauschalenkatalogen und Budget-und Entgeltverhandlungen 2014

 

Halle, 08.11.2013 – Am 7. November 2013 trafen sich Klinikvertreter aus Sachsen-Anhalt in Halle, um sich über die im nächsten Jahr anstehenden Veränderungen im Krankenhausfinanzierungsbereich zu informieren. Die Infoveranstaltung zu den Budget- und Entgeltverhandlungen findet jedes Jahr im Herbst statt.

Dr. Michael Rabenschlag, Abteilungsleiter Ökonomie der InEK gGmbH in Siegburg stellte am Vormittag den neuen Fallpauschalenkatalog 2014 in der Somatik vor. Rechtsanwalt Dr. Christoph Seiler aus München erläuterte die rechtlichen Besonderheiten des kommenden Budgetjahres. Zuvor informierte der Geschäftsführer der KGSAN, Dr. Gösta Heelemann, die anwesenden Krankenhausvertreter über den Stand der Verhandlungen zum landesweiten Basisfallwert 2014. Der landesweite Basisfallwert wird jährlich von den Partnern der Selbstverwaltung auf Landesebene verhandelt. Die Höhe des Basisfallwertes fließt in die individuellen Krankenhausbudget- und Entgeltverhandlungen vor Ort mit ein.
Am Nachmittag standen der Abrechnungskatalog des neuen Psychiatrieentgeltsystems (PEPP) sowie die Besonderheiten der Budget- und Entgeltverhandlungen in der Psychiatrie im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Selbstverwaltung auf Bundesebene hat dem PEPP-Katalog 2014 bereits zugestimmt.
 
Seit 2013 kann in der Psychiatrie nach DRGs abgerechnet werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat die Politik aufgefordert, die Optionsphase um weitere zwei Jahre zu verlängern. Krankenhäuser, die danach verbindlich auf das neue Abrechnungssystem umsteigen müssen, können dies bereits jetzt optional tun. Während es in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt kein Optionskrankenhaus gab, so Dr. Gösta Heelemann, bekundeten für 2014 einige psychiatrische Kliniken ihr Interesse an einem optionalen Umstieg.
 
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