Gemeinsame Erklärung zur Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Ausbildungsregelung für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA)
09.09.2005 - Gemeinsame Erklärung zur Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Ausbildungsregelung für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA)
OTA-Schulträgerverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Deutsche Gesellschaft für Viszeralchirurgie, Konvent der leitenden Krankenhauschirurgen, Berufsverband der Deutschen Chirurgen, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V., Verband Bundesarbeitsgemeinschaft leitender Pflegepersonen e.V., Bundesausschuss Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. und Verband der Pflegedirektorinnen und Direktoren der Universitätskliniken Deutschland e.V. haben sich in einer Gemeinsamen Erklärung vom 19. August 2005 für die Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Regelung der OTA-Ausbildung ausgesprochen.
Ziel der „Gemeinsamen Erklärung“ ist es, an die politischen Entscheidungsträger zu appellieren, umgehend die erforderlichen Schritte für eine bundeseinheitliche, staatliche OTA-Ausbildungsregelung in die Wege zu leiten, da bei fehlender Integration der OTA-Ausbildung in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ab Anfang des Jahres 2006 mehr als 1.000 bestehende Ausbildungsplätze bedroht sind.
Einer solchen Entwicklung sieht der Krankenhausbereich mit Besorgnis entgegen, da für die Krankenhäuser auch weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben muss, bedarfsgerecht und adäquat für den Operationsdienst auszubilden.
Das gemeinsame Ziel einer hochwertigen und differenzierten Krankenhausversorgung erfordert vor allem auch adäquat qualifiziertes, nichtärztliches Fachpersonal im Operationsdienst der Krankenhäuser.
Die Nachfrage nach Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten auf dem Arbeitsmarkt ist seit geraumer Zeit deutlich angestiegen. Ein Ende des Trends ist nicht abzusehen. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen übersteigt das Ausbildungsplatzangebot deutlich. Die Absolventen finden problemlos bundesweit einen adäquaten Arbeitsplatz. Operationstechnische Assistentinnen/ Assistenten sind heute aus den Krankenhäusern nicht mehr wegzudenken.
In der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin/ zum Operationstechnischen Assistenten sehen die Partner dieser Erklärung ein probates Instrument, um den hochspezialisierten Leistungsprozessen insbesondere im klinischen OP-Bereich effizient und mit höchstem Qualitätsstandard Rechnung tragen zu können.
Die für diese Leistungsprozesse erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können nur in Ausbildungsstätten vermittelt werden, die eine enge Verzahnung mit der klinischen Praxis sicherstellen.
Die etablierte OTA-Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist zukunftsweisend und entspricht umfassend den qualitativen Anforderungen in einem hochkomplexen medizinischen Umfeld. Die Evaluation der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte wird durch den OTA-Schulträgerverband in Kooperation mit der DKG bundeseinheitlich sichergestellt.
Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Partner dieser Erklärung ihre Absicht, gemeinsam an der zügigen Schaffung einer bundeseinheitlichen, staatlichen Ausbildungsregelung von Operationstechnischen Assistentinnen/ Assistenten mitzuarbeiten.