Dateien / Anlagen

Rettungsdienst: Droht die notärztliche Versorgung zu kollabieren?

  

  

Halle (Saale). 05.09.2012. Bereits jetzt fehlen an den sachsen-anhaltinischen Krankenhäusern mehr als 200 Ärzte. Nun sollen die Krankenhausärzte noch mehr als bisher die Notarztversorgung sicherstellen. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. (KGSAN) befürchtet einen Kollaps der notärztlichen Versorgung im Land.

 

Am 6. September 2012 findet vor dem Innenausschuss des Landtages Sachsen-Anhalts eine Anhörung zur Neuregelung des Rettungswesens statt. Besonders brisant an dieser geplanten Novellierung sind diese Punkte:

 

Die KGSAN prangert an, dass wenn schon die Krankenhäuser bezüglich des Rettungsdienstes immer mehr in die Pflicht genommen werden, dann sollten wenigstens die vollständigen Kosten erstattet werden. Einsatzpauschalen, die die Kassen bereit sind zu zahlen, bilden die tatsächlichen Aufwendungen keineswegs ab, da der Notarzt vom Krankenhausträger für die gesamte Dienstzeit für den Rettungsdienst abgestellt wird. Der Arzt kann sich aufgrund des ständigen Abrufes, beispielsweise auf der Intensivstation, nicht um die Patienten kümmern, sondern höchstens anfallende Bürokratie erledigen – doch dazu ist er nicht Arzt geworden.

 

Die Kassen können sich nicht mit einer Verpflichtung auf dem Papier der Kosten entledigen und diese einem anderen aufbürden. Nur mit einer Umstellung der Vergütung des Rettungsdienstes ist mittelfristig eine bessere Versorgung möglich. Die KGSAN fordert daher eine stellenorientierte statt einer einsatzorientierten Vergütung.

 

Laut einer aktuellen Umfrage der KGSAN fehlen in Sachsen-Anhalt aktuell mehr als 200 Fachärzte in den Krankenhäusern. Aufgrund des demografischen Wandels und des bestehenden und sich immer weiter ausweitenden Ärztemangels werden diese Zahlen in Kürze in ungeahnte Höhen schnellen. Erforderliche Neueinstellungen für den Rettungsdienst sind aufgrund der bereits bestehenden Fachärzteknappheit faktisch nicht möglich. So appelliert die KGSAN an die Landespolitik, die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes dahingehend zu überarbeiten, dass die notärztliche Versorgung auch weiterhin gegeben sein kann.

 

 

 

 

Medienkontakt und weitere Informationen:                               

Dr. Gösta Heelemann (post@kgsan.de)

Telefon: 0345 – 21466 10

Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt

Magdeburger Straße 23, 06112 Halle