Artikel Volksstimme 08.05.2012
Halle, 08.05.2012
Derzeit plant das Land Sachsen-Anhalt ein neues Rettungsdienstgesetz. Der Gesetzesentwurf dazu soll vorhandene Versorgungsengpässe im Rettungsdienst verhindern. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Sonderinformation Nr. 41 / 2012. Volksstimme-Redakteur Michael Bock interviewte dazu unter anderem Herrn Dr. Heelemann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, der zwar auch die Auffassung vertritt, dass der Rettungsdienst an die Krankenhäuser gehört, doch dafür müssen laut Heelemann drei Mindestanforderungen erfüllt sein: Einerseits müsse eine stellenorientierte Vergütung – keine Ersatzvergütung – gegeben sein. Andererseits muss eine Aktion zur Überwindung der Ärzteknappheit initiiert werden. Und Drittens fordert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, dass eine mehrjährige Übergangszeit eingeräumt wird. Mehr dazu lesen Sie in dem Artikel auf Seite 2 der Magdeburger Volksstimme vom 08.05.2012.
Julia Treder (treder@kgsan.de)
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Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.
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