Krankenhausgesellschaft: Notarztversorgung nicht verlagern, verteuern, verschärfen
Halle, im November 2011.
Die Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den Rettungsdienst ist Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt im derzeitigen Umfeld von steigender Ärzteknappheit nur bedingt möglich. Dies unterstreicht der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V., Dr. Gösta Heelemann, in einer Pressemitteilung. Anlass ist die geplante Änderung des Rettungsdienstgesetzes, das derzeit vorbereitet wird. So hat sich bereits die SPD dahingehend positioniert, die vollständige Übertragung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags der notärztlichen Versorgung auf die Krankenhäuser zu favorisieren. „Dies hätte aber in der gegenwärtigen Situation zwingend eine Gefährdung der stationären Versorgung zur Folge“, warnte Dr. Heelemann. „Hierfür erforderliche Neueinstellungen sind infolge des Ärztemangels faktisch nicht möglich. Eine Ausweitung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten bereits beschäftigter Ärzte ist aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben zu den Höchstarbeitszeiten für die Krankenhäuser rechtlich ausgeschlossen“.
Die Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den Rettungsdienst ist Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt im derzeitigen Umfeld von steigender Ärzteknappheit nur bedingt möglich. Dies unterstreicht der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V., Dr. Gösta Heelemann, in einer Pressemitteilung. Anlass ist die geplante Änderung des Rettungsdienstgesetzes, das derzeit vorbereitet wird. So hat sich bereits die SPD dahingehend positioniert, die vollständige Übertragung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags der notärztlichen Versorgung auf die Krankenhäuser zu favorisieren. „Dies hätte aber in der gegenwärtigen Situation zwingend eine Gefährdung der stationären Versorgung zur Folge“, warnte Dr. Heelemann. „Hierfür erforderliche Neueinstellungen sind infolge des Ärztemangels faktisch nicht möglich. Eine Ausweitung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten bereits beschäftigter Ärzte ist aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben zu den Höchstarbeitszeiten für die Krankenhäuser rechtlich ausgeschlossen“.
Derzeit obliegt der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung nach § 3 Abs. 3 RettDG LSA der Kassenärztlichen Vereinigung. Wobei die Krankenhäuser mit notfallmedizinischer Versorgung jedoch bereits jetzt verpflichtet sind, Notärzte oder Notärztinnen zur Verfügung zu stellen (§ 8 Abs.2 RettDG LSA).
Zudem wäre das Problem fehlender Notärztinnen und Notärzten im Rettungsdienst keinesfalls gelöst, sondern nur verlagert, verteuert und schlimmstenfalls noch verschärft. Bereits in der Vergangenheit haben sich Krankenhäuser im Land aus der ärztlichen Beteiligung am Rettungsdienst zurückziehen müssen, weil sie Notärztinnen und Notärzte nicht mehr im bisherigen Umfang zur Verfügung stellen konnten. „Der einzige Grund hierfür liegt in dem bestehenden und sich ausweitenden Ärztemangel im Land. Die Krankenhäuser müssen in erster Linie die stationäre Versorgung sicherstellen. Bereits damit sind die Möglichkeiten mit dem vorhandenen ärztlichen Personal vollständig ausgeschöpft“, so Heelemann weiter.
Eine umfassende und ausreichende Bereitstellung der für den Rettungsdienst benötigten Notärztinnen und Notärzte kann durch Krankenhäuser nur dann (wieder) geleistet werden, wenn die hierfür erforderlichen Ärzte zur Verfügung stehen. „Im Fokus der Diskussion kann daher nicht die Frage stehen, wem der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung obliegt. Der entscheidende Punkt ist vielmehr, wie dem Mangel an qualifizierten Notärztinnen und Notärzte begegnet werden kann“, so Heelemann weiter: „Dafür wären Vorschläge seitens der Politik sehr willkommen“. Denn den politischen Forderungen zufolge müssten dann die notwendigen personellen Kapazitäten an Notärztinnen und Notärzten von den Krankenhäusern (teuer) eingekauft werden, wobei die entsprechenden (Mehr-)aufwendungen schlussendlich den Kostenträgern zur Last fallen.
Informationen
Clemens Ziebegk (ziebegk@kgsan.de)
Telefon: 0345 – 21466 15
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.
Magdeburger Straße 23, 06112 Halle