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Einseitige Betrachtung des künftigen Gesetzes blendet die Krankenhäuser aus

 

 

     

(Halle, 5. August 2011) Das Bundeskabinett hat am 03. August 2011 den Gesetzentwurf eines GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen. Begrüßenswert ist hier zwar der Wunsch, die ambulante medizinische Versorgung vor allem in Flächenregionen zu sichern, doch leider klafft zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine zu große Lücke.

 

Die einseitige Betrachtung der Situation im niedergelassenen Bereich blendet die Krankenhäuser fast völlig aus. Sie bilden keinen Schwerpunkt im Versorgungsstrukturgesetz. Dabei sind es aber gerade sie, die bereits einen großen, ständig wachsenden Anteil der ambulanten Patienten behandeln und versorgen. Bereits heute ist die ambulante medizinische Versorgung, trotz weiterer finanzieller Zuwendungen an die Ärzte, nicht vollständig sichergestellt. Diese Situation wird sich gerade auch im Hinblick auf die Demographieentwicklung noch verschärfen.

 

Einerseits werden durch den Gesetzentwurf zwar Möglichkeiten zur Ermächtigung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung sowie zur Kooperation mit dem niedergelassenen Bereich eröffnet, andererseits werden aber andere wichtige Türen und Behandlungsoptionen für Patienten verschlossen. Vor allem im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren ist mit Einschränkungen zu rechnen. Genau diese haben sich als Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bereits bewährt. Statt diese Verzahnung weiter auszubauen, unterstellt die Politik, den Krankenhäusern ginge es bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren lediglich um wirtschaftliche Interessen, während demgegenüber Ärzte ausschließlich nur die medizinischen Notwendigkeiten im Blick hätten. Dies ist lebensfremd und konterkariert auch die vorgesehenen Regelungen des Gesetzes selbst. Eine bessere Finanzierung der Vertragsärzte ist doch hier das eigentliche Ziel. Nur vorwiegend auf Anreize für niedergelassene Ärzte zu setzen, genügt aber nicht. Ohne strukturelle Änderungen, die auch die Krankenhäuser einbeziehen, wird sich die Situation weiter verschärfen.

 

Die stärkere Beteiligung der einzelnen Länder ist vorgesehen und wird von der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt (KGSAN) sehr begrüßt, jedoch kann das Versorgungsstrukturgesetz auch in diesem Punkt nur als sehr unentschlossen angesehen werden. Inhalte wie die Gründung von Planungsgremien, welche jedoch keinerlei Kompetenz haben und nur Empfehlungen aussprechen dürfen, können nur kritisiert werden.

 

Die vorgesehene Änderung der Bedarfsplanung und die Orientierung dieser am jeweils tatsächlichen Versorgungsbedarf sowie die Differenzierung der Planungsbereiche werden von der KGSAN begrüßt. Leider fehlen hier aber bisher saubere Analysen der tatsächlichen und künftigen Bedarfe sowie der vorhanden Potenziale. Das tatsächliche Problem des Ärztemangels wird sich aber auch mit den neuen gesetzlichen Regelungen nicht wirklich nachhaltig beheben lassen.

 

Die sektorenübergreifende Behandlung wird zunehmen. Die Gesundheitsleistungserbringung soll und muss auch eine verbindliche Beteiligung aller sein. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang auch die vorgesehene sektorübergreifende Organisation der Notfallversorgung. Die Forderung nach leistungsgerechter Vergütung der Krankenhäuser für die Vorhaltung des Notdienstes muss dabei aber im Vordergrund stehen. Vertragsärzte sind häufig überlastet und deshalb nicht mehr in der Lage, Notfälle zeitnah zu behandeln, während Krankenhäuser rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

 

Die KGSAN verweist darauf, dass Krankenhäuser Kern der medizinischen Versorgung sind. Sie bilden das Bindeglied aus Versorgung (stationär, rehabilitativ und ambulant) und Aus- und Weiterbildung für Ärzte und Pflegekräfte in der Region. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, dass die niedergelassenen Ärzte finanzielle Anreize erhalten sollen, während den Krankenhäusern durch das GKV-Finanzierungsgesetz neue finanzielle Lasten aufgebürdet werden. Hier muss das Versorgungsstrukturgesetz unbedingt überdacht werden. Strukturen müssen zum Wohle der Patienten zukunftssicher gestaltet werden. Ohne die Einbeziehung und Stärkung der Krankenhäuser kann dies nicht gelingen!

 

 

 

 

Informationen für die Presse:   

Clemens Ziebegk

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