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Parteien beantworten sieben „Wahlprüfsteine“

LANDTAGSWAHL 2011

  

Parteien beantworten  sieben „Wahlprüfsteine“

 

Im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt hat die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. vier „Politische Buffets“ mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen durchgeführt. Anschließend hat die KGSAN um die Beantwortung von sieben „Wahlprüfsteinen“ gebeten. Die Auswertung lesen Sie hier.

 

 

1.)   Wie soll flächendeckende Krankenhausversorgung in Zukunft in Sachsen-Anhalt sichergestellt werden?

 

CDU:

Das Land Sachsen-Anhalt hat, unter der damaligen CDU/FDP Regierung, mit der Neuordnung der Krankenhausplanung im Jahre 2004 eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Mit dem neuen Krankenhausgesetz wurden die Grundlagen geschaffen, die Krankenhausplanung von der praktizierten Kapazitätsplanung hin zu einer leistungsbasierten Rahmenplanung zu entwickeln. Die Krankenhausplanung auf einer leistungsbezogenen Basis steht in sachlichem Einklang mit der aktuellen Vergütung der stationären Leistungen. Der aktuelle Krankenhausplan dient dem Ziel der Sicherung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts mit stationären Leistungen. Die weiteren Ziele müssen darauf gerichtet sein, die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen zukunftsfähig und zukunftssicher zu gestalten. Neben der Sicherung der Qualität der Krankenhausleistungen, der Berücksichtigung demografischer Entwicklungen und Versorgungsstrukturen, muss auch die Frage nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zwingend beantwortet werden.

 

SPD:

Eine zukunftsfähige qualitativ gute Krankenhausversorgung muss sich an der demografischen Entwicklung unter Einbeziehung der Bevölkerungsstruktur und -dichte ausrichten. Die Grundlage ist die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Die verschiedenen Versorgungsbereiche sind in den jeweiligen Regionen vor allem bei Erweiterungsbauten mit dem Ziel der Standortkonzentration zur Bündelung medizinischer Leistungen und zur Sicherstellung und Optimierung der Betriebsabläufe aufeinander abzustimmen.

 

FDP:

Derzeit ist die Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt sichergestellt. Die Krankenhausplanung für das Land wird mit allen Beteiligten diskutiert und fortgeschrieben. Hierbei muss einerseits gesichert sein, dass die Patienten ein geeignetes Krankenhaus in akzeptablen Wegstrecken erreichen und andererseits die Zahl und Einrichtung der Krankenhäuser dem tatsächlichen quantitativen und qualitativen Bedarf entsprechen. Kooperationen zwischen den Krankenhäusern kommt dabei eine immer größere Bedeutung zu, da nicht jedes Krankenhaus jedwede Fachrichtung vorhalten muss.

 

DIE LINKE:

DIE LINKE  steht für eine wirtschaftlich vernünftige Verteilung von Basis- und Spezialversorgung, mit der für die ambulante Versorgung vor allem im fachärztlichen Bereich Kooperationspunkte geschaffen werden sollen. Dabei gehen wir davon aus, dass außer in den Oberzentren auch in allen von uns als Mittelzentren definierten Orten ein Krankenhausstandort erhalten bleibt und stabilisiert wird.

 

 

2.)   Wie soll der Investitionsstau in den Krankenhäusern des Landes abgebaut werden? Welche Lösung wird von Ihrer Fraktion für künftige Investitionen favorisiert?

 

CDU:

Die CDU tritt für eine transparente, gerechte und effektive Politik ein, die Freiheit schafft und den Verantwortlichen vor Ort die notwendige unternehmerische Verantwortung zurückgibt. Daher ist die Krankenhausinvestitionsförderung auf eine vollkommene neue Grundlage zu stellen. Hierzu sind die nachfolgenden Grundsätze zu berücksichtigen:

·        Investitionsfinanzierung für kurzfristige Anlagegüter über die DRGs.

·        Umstellung der Einzelförderung von langfristigen Anlagegütern auf flexibel einsetzbare Pauschalen.

·        Einzelförderung nur noch bei strukturpolitisch bedeutsamen Krankenhausprojekten.

·        Nutzungsmöglichkeit der Pauschalen für Kredite.

·        Langfristig Umstellung auf Monistik.

 

SPD:

Nach Artikel 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) ist die Investitionsförderung eine Pflichtaufgabe. Der Investitionsstau kann nur abgebaut werden, wenn die Prüfung der Investitionen mit dem Hauptaugenmerk auf die Nachhaltigkeit unter den aufgeführten Parametern erfolgt.

Die Notwendigkeit einer Reform der Investitionsfinanzierung mit einer Verminderung des finanziellen Drucks auf die Krankenhäuser und dessen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist unbestritten da und muss dringend angegangen werden.

 

FDP:  

Die Investitionen in Krankenhäuser sind in dieser Wahlperiode zurückgefahren worden. Die FDP wird sich in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, die Investitionen in Krankenhäuser aufzustocken um den Investitionsstau aufzulösen. Gegebenenfalls denken wir über eine monistische Finanzierungsweise der Krankenhausinvestitionen nach.

 

DIE LINKE:

Angesichts der Haushaltssituation des Landes sowie der weiteren prognostizierten Verringerung der Zahl der Krankenhäuser/ Betten sind alle Vorhaben der Einzelförderung auf den Prüfstand zu stellen. Stattdessen sollen die vorhandenen Mittel vorrangig im Bereich der pauschalen Krankenhausfinanzierung eingesetzt werden. Gemeinsam mit den Partnern im Planungsausschuss wird unter Nutzung der Erfahrungen von Anfang der 90er Jahre eine Großgeräteplanung angestrebt, um eine effektive Auslastung der besonders kostenintensiven Technik zu erreichen. Die duale Finanzierung ist beizubehalten.

 

 

3.)   Wie kann die Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Sektor verbessert werden?

CDU:

Es ist erforderlich, gleiche Voraussetzungen in Bereichen ambulanter Versorgung, in denen sowohl niedergelassene Ärzte als auch stationäre Einrichtungen aktiv sind, zu schaffen; es bedarf eines sektorübergreifenden Ordnungsrahmens. Dazu zählen:

 

·        Einheitliche Qualitätskriterien für die Erbringung solcher Leistungen. Das umfasst eine Regelung, dass auch am Krankenhaus jeder Arzt die für niedergelassene Ärzte geltende Mindestmenge erfüllen muss. Jedenfalls muss die nötige Facharztkompetenz sowie entsprechend qualifiziertes Personal ausreichend und dauerhaft verfügbar sein.

·        Die Einführung einer einheitlichen pauschalierten Vergütung für ärztliche Leistungen, die sowohl im niedergelassenen Bereich als auch am Krankenhaus erbracht werden können. Dies gilt insbesondere für die Leistungen nach §115b und 116b SGB V. Die vor- und nachoperativen ambulanten Leistungen sollten Bestandteil der Pauschale sein.

·        Ein sektorübergreifender regionaler Versorgungsausschuss trifft für diesen Bereich einheitlich die Zulassungsentscheidung. Alternativ kann darüber nachgedacht werden, diese spezialärztlichen Bereiche (§§ 115b und 116b SGB V) ausschließlich in die Obhut selektivvertraglicher Vereinbarungen zu stellen. In diesem Fall müsste der Versorgungsausschuss zumindest das von den Krankenkassen für ihre Versicherten sicherzustellende Mindestangebot definieren.

 

Weiterhin wollen wir die Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern ganz praktisch vereinfachen und befördern. Folgende Maßnahmen schlagen wir vor:

·        Die Beschränkung der Mitarbeit von niedergelassenen Ärzten in Krankenhäusern auf 13 Stunden pro Woche ist flexibler zu gestalten.

·        Das Belegarztwesen soll gestärkt werden, um im ländlichen Raum stationäre Fachabteilungen und die durch das Belegarztwesen gelebte sektorübergreifende und kostengünstige Versorgung aufrechterhalten zu können. Hierzu muss die Vergütung leistungsgerecht sein. Vor diesem Hintergrund ist auf Seiten der Krankenhäuser der bereits bisher praktizierte Ansatz der gesonderten Kostenkalkulation für DRG­-Belegfallpauschalen konsequent weiter zu verfolgen. Im Rahmen der Gesamtvergütung ist ebenfalls eine sachgerechte Bewertung der Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) notwendig.

 

SPD:

Der § 116b des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch erlaubt es den Krankenhäusern bereits jetzt, bestimmte ambulante Leistungen zu erbringen. Wir unterstützen die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft in einem ländlich geprägten Raum sind Synergien bei Versorgungsbereichen unumgänglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass niedergelassene Haus- und Fachärzte nicht gebraucht werden. Diese sind unbedingt für eine wohnortnahe Versorgung wichtig. Die freie Arztwahl ist für uns ein hohes Gut und das soll auch so bleiben. Nur dort, wo sie fehlen, sollten ergänzende Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Im Sinne einer qualitativ guten Versorgung der Patienten kann die Leistungserbringung in Krankenhäusern durchaus für die Patienten bezüglich höherer Fallzahlen bestimmter Erkrankungen von Vorteil sein. Den Ausbau der integrierten Versorgung und die Sicherstellung der Finanzierung halten wir für richtig. Wir sehen eine stärkere Verzahnung der beiden Bereiche positiv, wie sie zum Teil bereits stattfindet. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bedeuten eine sinnvolle Ergänzung des Versorgungsangebotes. Auch bieten sie jungen Ärztinnen und Ärzten ohne großes finanzielles Risiko eine gute berufliche Einstiegsmöglichkeit.

 

FDP:

Anders als in anderen Bundesländern und Regionen Deutschlands werden medizinische Versorgungszentren von den Bürgern in Sachsen-Anhalt als sinnvolle Ergänzung zu herkömmlichen Arztpraxen angesehen. Als Liberale befürworten und unterstützen wir die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auch im Hinblick auf die Kostenentwicklung und die Versorgungsqualität und sehen in den MVZ hierfür sinnvolle Strukturen, die weiterentwickelt und verbreiteter angeboten werden können.

 

DIE LINKE:

Wir befürworten eine Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung in Gesundheitszentren oder MVZ. Allerdings sollte die alleinige Trägerschaft durch Krankenhäuser nicht als absolute Forderung stehen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass poliklinische Strukturen oder MVZ im Interesse einer qualitativ hochwertigen und effektiven Versorgung der Patienten professionell geführt werden.

 

 

4.)   Wie soll man im Land dem Ärztemangel begegnen?

 

CDU:

Die Diskussion über Ärztemangel hat gezeigt, dass die Definitionen dazu sehr unterschiedlich sind und neben statistischen Annahmen auch von subjektiven Wahrnehmungen geprägt sind. Tatsächlich müssen wir der bestehenden Fehlallokation im Land begegnen. Staatliche Vorgaben wie und wo sich ein Arzt niederzulassen hat, widersprechen jedoch der freien Berufsausübung des einzelnen Arztes und kann nicht der richtige Weg sein. Das bedeutet, dass wir neue innovative und ggf. auch einmal unkonventionelle Wege mit Unterstützung aller Beteiligten gehen müssen. Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland, so dass insbesondere Konzepte für die ländlichen Bereiche, deren Einwohnerzahl perspektivisch noch stärker zurück gehen als die in den Oberzentren, für eine qualitativ-hochwertige Versorgung gefunden werden müssen. Erste Ansätze, wie mit den Filialpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sind sicherlich ein erster Schritt auf einem langen Weg. Die sektorübergreifende Vernetzung zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Krankenhäusern wird eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus werden wir uns auch dafür einsetzen, dass möglichst viele junge Absolventen des Medizinstudiums im Land gehalten werden und für die Versorgung zur Verfügung stehen.

 

SPD:

Von einem generellen Ärztemangel kann in Sachsen-Anhalt nicht gesprochen werden. Ein Nebeneinander von Über- und Unterversorgung mit regional unterschiedlicher Ausprägung findet sich hier wie in anderen Bundesländern. Während städtische Räume überwiegend gut bis sehr gut versorgt sind, bestehen in ländlichen Räumen teilweise Versorgungsengpässe, die übermäßige Wartezeiten für Patientinnen und Patienten und übermäßige Mehrarbeit für Ärztinnen und Ärzte zur Folge haben. Einer Überversorgung im fachärztlichen Bereich steht dabei zumeist eine eher knappe Versorgung im hausärztlichen Bereich gegenüber. In Zukunft wird die ungünstige Alterssituation der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte, vornehmlich im ländlichen Raum zu Versorgungsschwierigkeiten führen. Zwar ist die hausärztliche Versorgung nach der Bedarfsplanung formal annähernd bedarfsgerecht, dennoch haben (immobile ältere) Patientinnen und Patienten bereits heute längere Wege oder Wartezeiten zurückzulegen. Damit wieder mehr ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen, wäre es gut, wenn es Weiterbildungszuschüsse gäbe. Eine Angleichung der Vergütung im stationären und ambulanten Teil der Weiterbildung kann den in den ambulanten Kassenarztpraxen tätigen Weiterbildungsassistenten eine adäquate und angemessene Vergütung garantieren und somit dem zukünftigen Ärztemangel entgegenwirken.

 

FDP: 

Die Versorgung des Landes mit niedergelassenen Ärzten und deren Verteilung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung als Teil der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Hochschulen sollten das Ärztebild klarer vermitteln und in die Lage versetzt werden, sich ihre Studenten durch geeignete Kriterien selbst auszusuchen, denn viele junge Menschen studieren gern in ihrem Heimatland, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben wird, und wohnen und arbeiten anschließend auch dort. Auch der Bundesgesundheitsminister hat bereits Anreize initiiert, um die Niederlassung junger Ärzte auf dem Land attraktiver zu gestalten.

 

DIE LINKE:

DIE LINKE unterstützt die Bemühungen der Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten zur besseren Versorgung des ländlichen Raumes, z. B. durch Filialpraxen, Einsatz mobiler Praxisassistentinnen und Praxisassistenten sowie Schaffung poliklinischer Strukturen. Wir sehen in Gesundheitszentren, besonders im ländlichen Raum, deren Kern Krankenhäuser sein können, eine weitere Möglichkeit der Sicherung der medizinischen Versorgung sowie der Nutzung vorhandener Fachkräfte. Die Studierenden sollen durch geeignete Anreize für eine Tätigkeit im ländlichen Raum gewonnen werden.

 

 

5.)   Mit welchen Strategien wollen Sie dem sich bereits heute abzeichnenden Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich wie im Altenpflegebereich begegnen?

 

CDU:

Die Anzahl der Einwohner Sachsen-Anhalts wird nach der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose vermutlich bis zum Jahr 2025 um 18,5 v. H. abnehmen. Die Anzahl der älteren Einwohner wird steigen. Wir müssen die Attraktivität Sachsen-Anhalts über unsere Landesgrenzen hinaus bekannt machen, damit neue Fachkräfte im Gesundheitsbereich nach Sachsen-Anhalt kommen. Dies kann aber nur im Zusammenwirken des Landes mit den Kommunen, den Leistungserbringern und der Kostenträger erfolgen. Hier ist es erforderlich die Akteure im Land an einen Tisch zu bringen, um Bewährtes auszubauen, aber auch durch neue Elemente zu ergänzen. Wir müssen Sachsen-Anhalt besonders für junge Menschen und Familien interessanter machen und uns nicht damit begnügen, ausschließlich Rahmenbedingungen für die älter werdende Bevölkerung zu schaffen.

 

SPD:

Sachsen-Anhalt ist ein ländlich geprägtes Land mit der drittniedrigsten Bevölkerungsdichte Deutschlands. Das schafft gerade vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung, gerade in Bezug auf die soziale und gesundheitliche Versorgung, einige Probleme. So fehlen zum Beispiel schon heute Ärzte auf dem Land. Darauf hat das Land reagiert. Wir haben ein Stipendienprogramm für angehende Mediziner ins Leben gerufen, das darauf zielt, diejenigen zu fördern und zu unterstützen, die bereit sind, nach der Ausbildung sich für einen bestimmten Zeitraum in Sachsen-Anhalt niederzulassen. Medizinische Versorgungszentren und der Ausbau von Filialpraxen können ein weiterer Baustein für eine bessere Versorgung sein. Wir werden uns auch weiterhin für neue Modelle zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung einsetzen. Die Qualifizierungsmaßnahmen, die für den Einsatz als Praxisassistentinnen zur Entlastung von Hausärztinnen und -ärzte befähigen, sollen fortgeführt werden. Ohne gut ausgebildete Pflegekräfte wird es keine qualitativ gute Pflege geben. Wichtig ist, dass der Beruf der Altenpflege ein anderes Image bekommt und die Arbeit auch entsprechend entlohnt wird. Wir setzen uns für die Einführung einer Ausbildungsumlage und eine Schulgeldfreiheit für Auszubildende der Pflegeberufe ein.

 

FDP:

In erster Linie müssen geeignete und verfügbare Kräfte, die derzeit über keine Beschäftigung verfügen, so qualifiziert werden, dass sie dem Gesundheits- und Altenpflegebereich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird die Zuwanderung und Integration von Fachkräften aus dem Ausland sowie deren Qualifikation eine größere Rolle spielen. Auch eine von Vernunft geprägte Anerkennung von qualifizierenden Abschlüssen in diesen Bereichen motiviert angehende Fachkräfte Ausbildungen in diesem Bereich anzustreben.

 

DIE LINKE:

Eine wichtige Voraussetzung ist aus unserer Sicht, die Einnahmesituation der GKV wesentlich zu verbessern. Das ist möglich durch die Einführung einer solidarischen BürgerInnenversicherung sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung, die alle Einkommensarten einbezieht und damit die Last auf breitere Schultern verteilt. Die dann möglichen Mehreinnahmen können – eingesetzt für mehr Personal und bessere Entlohnung – zu einer höheren Attraktivität dieser Berufe führen. Mittelfristige Lösungen können nur gemeinsam von den Kassen, den Leistungserbringern und der Politik erarbeitet werden.

 

 

6.)   Welche Maßnahmen sind im Krankenhausbereich aus Ihrer Sicht nötig, um sich in Sachsen-Anhalt gegen die Auswirkungen des demographischen Wandels zu wappnen?

 

CDU:

Aus unserer Sicht sollten für geeignete Krankheitsbilder Konzepte zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung erarbeitet werden. Die derzeitige Landesregierung plant beispielsweise gemeinsam mit dem deutschen Zentrum für neurogenerative Erkrankungen ein Versorgungskonzept „Demenz". Nur so wird es gelingen, zukunftsfähige Strukturen im stationären Sektor unseres Landes zu gestalten.

 

SPD:

Wie bereits beschrieben, sollen die Krankenhäuser zukunftsfest gemacht werden. Es wird eine Umsteuerung geben müssen. Die stationäre Versorgung muss stärker auf die Behandlung multimorbider älterer Menschen ausgerichtet werden.

 

FDP:

Die Krankenhäuser werden sich entsprechend dem Bedarf einer Profilverschiebung ihrer Fachbereiche unterziehen müssen.

 

DIE LINKE:

Die Krankenhäuser müssen sich in ihrer fachlichen Aufstellung den Erfordernissen der Bevölkerungsstruktur anpassen. Dementsprechend sollte die Krankenhausplanung stärker darauf hinwirken, dass zum Erhalt der Standorte in den Mittelzentren sowie zur Qualitätssicherung eine Spezialisierung erfolgt. Außerdem sind Fachrichtungen entsprechend der jeweiligen Bedarfe neu zu quantifizieren. Um trotzdem in allen Bereichen qualitätsgerecht zu versorgen, sind auch die regionalen Bedingungen in der Planung zu berücksichtigen. Das erfordert von den Krankenhäusern ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft.

 

 

7.)   Wie sollen Notfallversorgung und Rettungsdienst künftig in Sachsen-Anhalt organisiert bzw. aufrechterhalten werden?

 

CDU:

Mit dem parteiübergreifenden Konsens, das Rettungsdienstgesetz in der neuen Legislaturperiode grundsätzlich und zukunftsorientiert zu überarbeiten, haben wir schon einen wichtigen Grundstein gelegt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass eine verbindliche Einbindung der Krankenhäuser unabdingbar ist. Dabei sollte auch eine Vernetzung des KV-Notdienstes mit dem Rettungsdienst in Erwägung gezogen werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu erschließen. Zudem ist die konsequente Neuorganisation der Notdienstbezirke in den ländlichen Räumen hin zu weniger und dafür größeren Bezirken erforderlich, so dass sich für den einzelnen Arzt die Zahl der Bereitschaftsdienste reduziert. Die sektorübergreifende Zentralisierung des Notdienstangebotes bietet die Chance, die Versorgung qualitativ zu verbessern, verlässliche und verbindliche in der Region bekannte Anlaufstellen zu definieren und durch die sich ergebende Entlastung die ärztliche Niederlassung attraktiver zu machen. Dabei muss der Spagat zwischen einer höheren, weil mit geringeren Dienstpflichten verbundenen Attraktivität, für den Arzt und der für die Patienten zumutbaren Entfernungen gelingen.

 

SPD:

Das Rettungsdienstgesetz wird zu Beginn der nächsten Legislaturperiode novelliert werden. Die Sicherstellung für die notärztliche Versorgung kann, muss aber nicht bei der KV bleiben. Der Auftrag könnte auch von anderen Leistungserbringern oder        –verpflichteten übernommen werden. Wir halten zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung auch die stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser für angebracht.

 

FDP:

Die Organisation des Rettungsdienstes im Land ist geregelt. In der kommenden Wahlperiode wird die Diskussion darüber weitergeführt werden müssen, wie diese Aufgaben am ökonomischsten in der erforderlichen Qualität erledigt werden können.

 

DIE LINKE:

DIE LINKE hält es für erforderlich, die Zahl der Rettungsleitstellen wesentlich zu reduzieren (5 bis 7) und zugleich die Standorte der Rettungswachen zu optimieren. Bei Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung und den daraus resultierenden höheren Einnahmen der GKV könnte die Personalsituation so verbessert werden, dass die Notarztbereitstellung durch die Krankenhäuser auch unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wieder verstärkt möglich würde. Damit wären auch die überhöhten Entgelte für die Notarztbörse obsolet. Bestrebungen, im Rettungsdienst über Lohndumping Ausschreibungen zu gewinnen, erteilen wir eine Absage.