Schreiben der KGSAN an Ministerin Grimm-Benne

Bürokratie verhindern

Halle, 19. Juli 2024 – Die Regierungsfraktionen haben kürzlich einen fachfremden Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz eingebracht, der künftig Fachärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern verpflichtet, ihre Arbeitszeit in den verschiedenen Leistungsgruppen detailliert zu dokumentieren und quartalsweise darüber zu berichten. Dies würde die bereits umfangreiche Bürokratielast für das medizinische Personal in den Kliniken zusätzlich erheblich erhöhen.

Die KGSAN hat sich dazu mit einem Schreiben an die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Petra Grimm-Benne, gewandt.

Hier der Wortlaut unseres Schreibens:

Zusätzliche Bürokratie zulasten der Patientinnen und Patienten verhindern
 
Sehr geehrte Frau Ministerin Grimm-Benne,
 
die Regierungsfraktionen haben kürzlich einen fachfremden Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz eingebracht, der künftig Fachärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern verpflichtet, ihre Arbeitszeit in den verschiedenen Leistungsgruppen detailliert zu dokumentieren und quartalsweise darüber zu berichten. Denn Ärztinnen und Ärzte müssten ihre Zeitangaben prüfsicher erfassen, damit diese dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet werden können. Dies würde die bereits umfangreiche Bürokratielast für das medizinische Personal in den Kliniken zusätzlich erheblich erhöhen.
 
Bereits jetzt sind viele Gesetzesänderungen aus dem Bundesgesundheitsministerium mit einem enormen Bürokratieaufwuchs in den Krankenhäusern verbunden. Dadurch geht wertvolle Zeit für die ärztliche und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten verloren. Zudem steigt angesichts des Fachkräftemangels das Risiko für Personalengpässe. Wir bitten Sie deshalb eindringlich, auf zusätzliche bürokratische Belastungen zu verzichten und den vorliegenden Änderungsantrag abzulehnen.
 
Konkret bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass beispielsweise eine Orthopädin oder ein Orthopäde, die oder der bisher der orthopädischen Abteilung zugeordnet ist, die tägliche Arbeitszeit minutengenau mit Verweis dokumentieren muss. Auf dieser Basis kann dann eine prüfgenaue Zuordnung zu den einzelnen Leistungsgruppen erfolgen. Die bürokratischen Anforderungen sind in der Kardiologie, der Viszeralchirurgie und der Neurologie identisch.
 
Rund drei Viertel der in den Krankenhäusern stationär behandelten Fälle wären direkt von diesem massiven Bürokratieschub betroffen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass diese Anforderungen plötzlich vom Bundesgesundheitsministerium erhoben werden, obwohl sie bereits im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes als praxisfern und übertrieben verworfen worden sind.
 
Bitte lassen Sie im Rahmen Ihrer politischenMöglichkeiten nicht zu, dass durch noch mehr Bürokratie die Qualität der Patientenversorgung leidet und das medizinische Personal demotiviert wird. Schon heute müssen viele Ärztinnen und Ärzte drei bis vier Stunden am Tag für Dokumentationspflichten und bürokratische Aufgaben aufwenden. Auch für Pflegekräfte nehmen bürokratische Anforderungen immer mehr wertvolle Zeit in Anspruch, die sie eigentlich für Patientinnen und Patienten benötigen.
 
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und stehen gerne zum Austausch bereit.
 
Das Schreiben finden Sie als PDF-Datei im Anhang.