Bundesweites COVID-19-DKG-Belegungsmonitoring jetzt online
Datentransparenz in der Pandemie
Krankenhäuser veröffentlichen Corona-Hospitalisierungsdaten
Halle, 11.02.2022 - Mit Unterstützung und in Abstimmung mit den Landeskrankenhausgesellschaften erfasst die DKG die bundesweiten aktuellen Belegungsdaten der bestätigten COVID-19-Patientinnen und Patienten in Deutschlands Krankenhäusern. Ab sofort stehen die bundesweiten Daten sowie ein nach Bundesländern differenzierter Bericht auch auf der DKG-Homepage zur Einsicht und zum Abruf zur Verfügung. Die Daten werden werktäglich (nachmittags) aktualisiert und beziehen sich jeweils auf den Vortag. Zum Start des COVID-19-Belegungsmonitorings erklärte die DKG gestern gegenüber der Presse:
Berlin, 10. Februar 2022 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) veröffentlicht ab sofort werktäglich auf ihrer Website https://www.dkgev.de/belegungsmonitoring die Zahlen der Corona-positiv getesteten Krankenhauspatienten, aufgeteilt nach Normal- und Intensivstationen und nach Bundesländern. In den Daten wird nicht differenziert, ob Patienten wegen einer COVID-Infektion ins Krankenhaus kommen oder die festgestellte COVID-Infektion nicht ursächlich für die Behandlung ist.
„Auch nach zwei Jahren Pandemie ist die Datenlage in Deutschland sehr unbefriedigend. Gleichzeitig erheben die Krankenhäuser genaueste Daten über ihre Corona-Patientinnen und -Patienten. Nur leider werden diese Daten nicht so aufbereitet und publiziert, dass sie bei der Einschätzung und Bewältigung der Pandemie gut helfen könnten. Mit der neuen Datenveröffentlichung tragen wir dazu bei, die Pandemielage transparenter zu machen und eventuell notwendige politische Maßnahmen gegen die Pandemie besser auf der Grundlage von Daten kommunizieren zu können. Mit der Omikron-Welle werden die Daten von den Normalstationen immer wichtiger, denn mit den extrem hohen Infektionszahlen hat die Inzidenz stark an Aussagekraft verloren, und auch die Situation auf den Intensivstationen ist derzeit weniger angespannt als in den vergangenen Wellen“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Insgesamt ist die Datentransparenz verbesserungswürdig, wie auch die bisher genutzten Meldewege. Nicht umsonst hat der ExpertInnenrat der Bundesregierung zur COVID-Situation die dürftige Datenlage bei der Pandemiebeobachtung kritisiert und dringende Maßnahmen für eine verbesserte Datenerhebung und Digitalisierung angemahnt.
Dabei ist festzustellen, dass eine Vielzahl an Daten erhoben wird, diese aber nicht zusammengeführt und genutzt werden. Daten zum Leistungsangebot der Krankenhäuser wie medizinische Infrastruktur, Personalausstattung und relevante Qualitätsdaten, z.B. Häufigkeit bestimmter Operationen, sind über das Deutsche Krankenhausverzeichnis abrufbar (http://www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de). Freie und belegte Ressourcen zur Akutbehandlung von insbesondere Notfällen liefern die Krankenhäuser in den meisten Bundesländern an Systeme wie IVENA, die mit dem Rettungsdienst verknüpft sind, tagesaktuell. Gleiches gilt für die Daten zu Neuaufnahmen aller Patienten mit Aufnahmediagnosen, die alle Krankenhäuser tagesaktuell an alle gesetzlichen Krankenkassen weitergeben. Ist die Behandlung abgeschlossen, liefern die Kliniken den Kassen vollständige Abrechnungsdaten mit aktualisierten Angaben zur Behandlung. Zudem gehen alle Leistungsdaten aller Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), ebenso wie die detaillierten Kostendaten von über 200 repräsentativen Kliniken.
„Trotz der Fülle fehlt uns ein einfacher Meldeweg und eine zentrale Aufbereitung der Daten. Derzeit müssen die Beschäftigten in den Krankenhäusern für die Meldungen nach Infektionsschutzgesetz noch manuell Bögen ausfüllen, die sie dann per Fax oder per E-Mail an die Gesundheitsämter schicken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter übertragen sie dann wiederum manuell in neue Meldeformulare und geben diese an das Robert Koch-Institut weiter. Verzögerungen und Fehler sind somit vorprogrammiert. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, das angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz so zu gestalten, dass die schon vorhandenen relevanten Daten ohne zusätzlichen Aufwand für die Krankenhäuser an eine Datenagentur der DKG ausgeleitet werden. Diese Daten können dann auch nach der Pandemie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für wichtige politische Entscheidungen, wissenschaftliche Forschung und für die Information der Öffentlichkeit genutzt werden“, so Gaß.