Orientierungsanträge zur Nutzung des Krankenhauszukunftsfonds ab sofort freigeschaltet
Krankenhauszukunftsfonds nimmt Fahrt auf
Halle, 20.05.2021 - Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt informierte uns soeben, dass die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Orientierungsanträge zur Nutzung des Krankenhauszukunftsfonds freigeschaltet hat. Ab sofort können Krankenhäuser die Orientierungsanträge nutzen. Alle Informationen hierzu finden sie auf der Seite zum Krankenhauszukunftsfonds https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gesundheit-pflege/krankenhauszukunftsfonds.
Mit dem im Oktober 2020 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2021 ein Programm aufgelegt, mit dem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, digitale Infrastrukturen wie Patientenportale, E-Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, IT-Sicherheitsmaßnahmen aber auch sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen gefördert werden. Für die Krankenhäuser bietet sich damit eine einmalige Möglichkeit, ihren Investitionsstau insbesondere im Bereich der Digitalisierung zumindest ein Stück weit aufzulösen. Bund und Länder stellen insgesamt 4,3 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung, davon 1,3 Mrd. (30 Prozent) cofinanziert durch das Land und 3 Mrd. Euro (70 Prozent) durch den Bund aus Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds. Die Mittel sollen schnell fließen, Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Für Sachsen-Anhalt bedeutet das einen Digitalisierungsschub in Höhe von 118,25 Mio. Euro.