Landesregierung schiebt gesetzliche Verantwortung zur ausreichenden Krankenhausinvestitionsfinanzierung in die nächste Legislaturperiode
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Alles beim Alten?
Halle, 12.03.2020 - Zu der Einigung der Regierungsparteien im Finanzausschuss des Landtages, die Erhöhung der Krankenhausinvestitionsmittel auf das übernächste Jahr zu verschieben, erklärt der Geschäftsführer der KGSAN, Dr. Gösta Heelemann:
„Es ist traurig, dass die Landespolitiker ihre gesetzliche Verantwortung zur ausreichenden Krankenhausinvestitionsfinanzierung in die nächste Legislaturperiode verschieben. Sie versprechen zusätzliche 150 Mio. Euro, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 ausgezahlt werden sollen. Das sind pro Jahr 50 Mio. Euro. Im jetzt zu beschließenden Doppelhaushalt 2020/21 soll alles beim Alten bleiben. Ein kurzfristig bereitgestelltes Hilfspaket, wie es Sozialministerin Grimm-Benne in Aussicht gestellt hatte, sieht anders aus. Für uns stellt sich nicht nur die Frage, wie verbindlich ein solches Versprechen ist. Noch brisanter ist, dass der Handlungsbedarf jetzt besteht. Die WHO hat die Corona-Epidemie zur Pandemie hochgestuft. Mehr Menschen werden erkranken und ein Ende ist derzeit nicht in Sicht. Krankenhäuser werden mehr Intensivbetten benötigen und Isolierstationen vorhalten müssen. Das alles kostet Zeit, Personal und Geld. Vor diesem Hintergrund wirkt die Hinhaltetaktik der Landesregierung wie ein schlechter Scherz: Es ist kaum zu glauben.“
Bei der Bereitstellung von Krankenhausinvestitionsmittel durch das Land liegt Sachsen-Anhalt im bundesdeutschen Vergleich an letzter Stelle. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt hat in zwei Gutachten (2015 und 2019) den Investitionsbedarf der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts ermitteln lassen. Aktuell beträgt der Investitionsbedarf der Krankenhäuser 1,5 Mrd. Euro. In dieser enorm hohen Zahl sind die Investitionsbedarfe der beiden Universitätsklinika noch gar nicht berücksichtigt. In Sachsen-Anhalt werden in 47 Plankrankenhäusern mit ca. 15.150 Betten über 600.000 Patienten pro Jahr stationär behandelt.